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   AG Ulm, 01.07.2011 - 4 C 234/11   

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https://dejure.org/2011,81318
AG Ulm, 01.07.2011 - 4 C 234/11 (https://dejure.org/2011,81318)
AG Ulm, Entscheidung vom 01.07.2011 - 4 C 234/11 (https://dejure.org/2011,81318)
AG Ulm, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - 4 C 234/11 (https://dejure.org/2011,81318)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Württembergische Vers. AG und ihr VN als Gesamtschuldner verurteilt, die gekürzten Sachverständigenkosten zu zahlen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Ulm, 01.07.2011 - 4 C 234/11
    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehende Schwierigkeiten zu nehmen, zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes ist er jedoch nicht verpflichtet und daher auch nicht gehalten, für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (vgl. hierzu BGH VI ZR 67/06).

    Allerdings ist der aufgewendete Betrag des Geschädigten nicht notwendig mit dem zu ersetzenden Schaden identisch, insbesondere kann die Berechnung des Schadens grundsätzlich nicht von etwaigen rechtlichen Mängeln, der zu seiner Beseitigung tatsächlich eingegangenen Verbindlichkeiten wie beispielsweise einer überhöhten Honorarforderung des Sachverständigen, abhängig gemacht werden (BGH VI ZR 67/06).

    Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen, dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (BGH VI ZR 67/06).

    Insbesondere hat der BGH (VI ZR 67/06) entschieden, dass im Nachhinein im Prozess keine Preiskontrolle stattfindet.

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Ulm, 01.07.2011 - 4 C 234/11
    Bei der vorliegend gebotenen subjektiven Schadensbetrachtung ist das abgerechnete Entgelt regelmäßig als der "erforderliche" Aufwand anzuerkennen (vgl. OLG Düsseldorf 1 U 246/07).

    Gegebenenfalls hat die Beklagtenseite Anspruch auf Abtretung etwaiger Ansprüche des Klägers gegen den Sachverständigen gemäß § 255 BGB analog ( OLG Düsseldorf 1 U 246/07).

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus AG Ulm, 01.07.2011 - 4 C 234/11
    Die Erhöhung der 1, 3-Geschäftsgebühr auf eine 1, 5-Gebühr ist damit einer gerichtlichen Überprüfung entzogen (vgl. hierzu BGH IX ZR 110/10).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Ulm, 01.07.2011 - 4 C 234/11
    Der Sachverständige schuldet die Feststellung des wirtschaftlichen Werts der Forderung des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall, insofern ist es nicht zu bestanden, dass der Sachverständige eine an der Schadenshöhe orientierte Pauschalierung des Honorars vornimmt (BGH X ZR 122/05).
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